Motorradversicherung kündigen – klarer Leitfaden mit Muster

Der Besitz eines Motorrads bringt Verantwortung mit sich – dazu gehört auch die passende Versicherung. Manchmal ist eine Kündigung sinnvoll: etwa bei Anbieterwechsel, Verkauf oder Umzug. Hier erfahren Sie kompakt, wann eine Kündigung möglich ist und wie sie rechtssicher abläuft.

Wann ist eine Kündigung möglich?

Kündigungsfenster & Anlässe

Sie können regulär zum Ende der Vertragslaufzeit mit Frist (häufig 1 Monat) kündigen. Eine außerordentliche Kündigung ist u. a. möglich bei Fahrzeugverkauf, Beitragserhöhung oder nach einem Schadenfall mit Ablehnung.

Vertragsende Beitragserhöhung Fahrzeugverkauf Umzug/Wechsel
Hinweis: Prüfen Sie Ihre individuelle Frist im Vertrag. Ohne fristgerechte Mitteilung verlängert sich der Schutz meist automatisch.
So gehen Sie vor

Kündigen in 4 Schritten

Schritt 1: Vertrag prüfen Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrechte (z. B. Beitragserhöhung) checken.
Schritt 2: Kündigung schreiben Vollständige Angaben: Name/Adresse, Versicherungsnummer, Datum, Beendigungswunsch/Grund.
Schritt 3: Nachweisbar senden Versand per Einschreiben oder bestätigtem digitalen Kanal.
Schritt 4: Bestätigung abwarten Eingangs- und Kündigungsbestätigung aufbewahren.
Kündigung am Ende der Vertragslaufzeit

Die einfache Variante: Fristgemäß zum Ablauf kündigen (typisch 1 Monat vorher). Das Ablaufdatum steht in Ihrer Police oder im Kundenportal.

Außerordentliche Kündigung

Bei Verkauf, Beitragserhöhung oder nach einem regulierten/abgelehnten Schaden kann außerordentlich gekündigt werden. Fristen sind meist kurz – zeitnah handeln.

Wechsel der Motorradversicherung – worauf achten?

Neue Police idealerweise vor Kündigung abschließen, damit keine Deckungslücke entsteht. Bei Verkauf geht der Vertrag in der Regel auf den Käufer über; klären Sie die Abmeldung/Übergabe schriftlich.