Motorradversicherung Ratgeber

Für das Fahren mit dem Motorrad ist nicht nur ein fahrtüchtige und sichere Maschinen in Kombination mit entsprechender Kleidung und der Fahrerlaubnis grundlegend, sondern auch eine umfangreiche oder zumindest ausreichende Versicherung. In diesem Rahmen steht die Motorrad – Haftpflicht an erster Stelle.

Sie ist zudem auch gesetzlich vorgeschrieben. Die Begründung für eine Notwendigkeit der Haftpflichtversicherung liegt darin, dass im Falle eines Schadens, welcher ein Motorradfahrer am Eigentum oder der Gesundheit dritter Personen verursacht, ein Ersatz des Schadens fällig ist.

Dieser Schadenersatz wird von der sogenannten Motorrad-Haftpflichtversicherung getragen.

Als zusätzlicher Versicherungsschutz auch beim Motorrad zählen die bekannten Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen. Sie werden ebenfalls als Fahrzeugteil- oder Fahrzeugvollversicherung bezeichnet. Unterschiede bestehen darin, dass die Teilkasko überwiegend Schäden durch Unwetter übernimmt.

Außerdem deckt sie auch Schäden durch Feuer, Glasbruch, Vandalismus oder Diebstahl ab. Innerhalb einer Vollkasko sind Teilkaskoleistungen eingeschlossen. Die Vollkaskoversicherung übernimmt zudem auch Schäden, welche an der eigenen Maschine entstehen und beim Verschulden anderer Personen liegen.

Dazu gehören zum Beispiel Delikte wie Fahrerflucht oder böswillige Handlungen durch Dritte. Auch eine Motorradversicherung haftet nicht in jedem Fall und ist nicht immer greifbar. Es gelten hierbei verschiedene Ausnahmerichtlinien, in welchen nur ein eingeschränkter oder gar kein Schadenersatz durch die entsprechende Versicherung übernommen wird.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein grob unvernünftiges Handeln zum Schaden geführt hat.

In diesem Zusammenhang ist das Fahren auf dem Motorrad ohne Schutzkleidung und ohne Helm ein Grund für den Versicherungsgeber, entweder das Schmerzensgeld zu vermindern oder die Zahlung zu verweigern. Ein weiterer Aspekt besteht darin, dass Motorrad Versicherungen vom Schadenersatz zurücktreten, wenn ein Motorrad durch Leichtsinn des Besitzers und Versicherungskunden gestohlen werden konnte.

Dies bezieht sich insbesondere auf die Teilkaskoversicherung. Zugrunde gelegt werden für die Übernahme von Schadensersatzzahlungen das Umsetzen von zuverlässigen Vorsichtsmaßnahmen, welche ein unerlaubtes oder ungerechtfertigtes Entwenden vermeiden.

Schwierig wird es insbesondere auch dann, wenn Verletzungen der Straßenverkehrsordnung wie beispielsweise das Führen eines Motorrades unter Alkohol- und Drogenkonsum vorliegen.