Ein mündlicher Vertrag gilt zwar – aber sobald es Streit gibt, steht Aussage gegen Aussage. 67 % aller Streitigkeiten bei Privatverkäufen könnten mit einem sauberen Kaufvertrag vermieden werden.
Mündliche Absprachen sind vor Gericht praktisch wertlos. Ein schriftlicher Kaufvertrag dokumentiert Zustand, Preis und Vereinbarungen – und schützt beide Seiten.
Der Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Privatverkäufen ist nur schriftlich wirksam. Ohne Klausel gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von bis zu 2 Jahren für Mängel, die bei Übergabe bestanden.
Wann geht das Risiko auf den Käufer über? Wer trägt die Kosten bis zur Ummeldung? Der Kaufvertrag regelt alles verbindlich.
Diese Fehler kosten Privatkäufer jedes Jahr Tausende Euro. Kenne sie – und vermeide sie.
Immer die Fahrgestellnummer (FIN) im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit der eingeschlagenen Nummer am Rahmen vergleichen. Stimmen sie nicht überein, kann das Motorrad gestohlen oder aus Unfallteilen zusammengebaut sein.
Tipp: Die FIN findest du meist am Lenkkopf oder rechts am Rahmen unterhalb des Motors.
Koffer, Windschild, Sturzbügel, Sportauspuff – was nicht im Kaufvertrag steht, gehört rechtlich nicht zum Kauf. Besonders wichtig: Ist der Sportauspuff überhaupt eingetragen? Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis – und damit möglicherweise der Versicherungsschutz.
Tipp: Alles aufzählen, was mitverkauft wird – unser Formular hat ein eigenes Zubehör-Feld.
Ohne klare Vereinbarung haftet der Käufer bei einem Sturz während der Probefahrt – aber nur, wenn das auch dokumentiert ist. Viele Verkäufer stehen ohne Nachweis da, wenn es zum Schaden kommt.
Tipp: Vor der Probefahrt eine kurze schriftliche Vereinbarung treffen – oder zumindest den Ausweis des Interessenten fotografieren.
67 % aller Streitigkeiten bei Privatverkäufen könnten mit einem sauberen Kaufvertrag vermieden werden. Erstelle deinen jetzt – kostenlos und in nur 3 Minuten.
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