Motorrad-Zulassung 2026

Motorrad zulassen, ummelden & abmelden – alles was du wissen musst

Von der eVB-Nummer bis zum Saisonkennzeichen: Hier findest du alle Infos rund um die Motorrad-Zulassung – Schritt für Schritt erklärt, mit Kosten und Checklisten.

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Motorrad-Zulassung
So funktioniert die Zulassung

Motorrad zulassen in 4 einfachen Schritten

Ob Neuzulassung, Ummeldung oder Wiederzulassung – der Ablauf ist immer ähnlich. So gehst du am schnellsten vor.

1

eVB-Nummer besorgen

Vor der Zulassung brauchst du eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die erhältst du sofort online nach dem Versicherungsvergleich – per E-Mail oder SMS.

2

Unterlagen zusammenstellen

Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugbrief/-schein), eVB-Nummer, SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und ggf. HU/AU-Nachweis.

3

Zulassungsstelle besuchen

Mit allen Unterlagen zur Kfz-Zulassungsstelle. Viele Behörden bieten inzwischen auch Online-Zulassungen an – prüfe vorab, ob das in deinem Kreis möglich ist.

4

Kennzeichen anbringen & losfahren

Nach erfolgreicher Zulassung erhältst du deine Kennzeichen, die Zulassungsbescheinigung und die Plaketten. Kennzeichen montieren – und los geht's!

Checkliste: Welche Unterlagen brauchst du?

Damit du nicht zweimal zur Zulassungsstelle musst – hier die vollständige Übersicht der benötigten Dokumente.

Neuzulassung

  • Personalausweis oder Reisepass + Meldebescheinigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
  • CoC-Papiere (bei Neufahrzeugen aus der EU)
  • Gültige HU (TÜV) – nicht älter als 1 Monat

Ummeldung (Halterwechsel)

  • Personalausweis (Käufer und Verkäufer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • eVB-Nummer des neuen Halters
  • SEPA-Lastschriftmandat (neuer Halter)
  • Gültige HU/AU
  • Bisherige Kennzeichen (bei Kennzeichenwechsel)

Abmeldung (Außerbetriebsetzung)

  • Personalausweis des Halters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichen (werden entwertet)
  • Optional: Online-Abmeldung mit nPA + Sicherheitscodes

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Häufige Fragen zur Motorrad-Zulassung

Welche Unterlagen brauche ich für die Motorrad-Zulassung?
Für die Neuzulassung benötigst du: Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), eVB-Nummer deiner Versicherung, SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer und eine gültige HU. Bei EU-Importen zusätzlich die CoC-Papiere.
Was ist eine eVB-Nummer und wo bekomme ich sie?
Die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) ist ein 7-stelliger Code, der nachweist, dass dein Motorrad versichert ist. Du erhältst sie sofort nach Abschluss einer Kfz-Versicherung – online per E-Mail oder SMS. Ohne eVB keine Zulassung.
Was kostet die Motorrad-Zulassung?
Die Gebühren für eine Neuzulassung liegen bei ca. 26–30 €. Dazu kommen Kennzeichen (ca. 20–35 €) und ggf. Wunschkennzeichen-Gebühr (ca. 10–13 €). Eine Ummeldung kostet ca. 20–30 €, eine Abmeldung ca. 5–10 €.
Kann ich mein Motorrad online zulassen?
Ja, seit 2019 ist die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) möglich. Du brauchst dafür einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen-Plaketten.
Was ist ein Saisonkennzeichen und lohnt es sich?
Mit einem Saisonkennzeichen ist dein Motorrad nur für einen festen Zeitraum (z. B. März bis Oktober) zugelassen. Du sparst Versicherung und Steuer für die Ruhemonate. Besonders lohnend, wenn du im Winter nicht fährst.
Wie funktioniert die Ummeldung bei einem Halterwechsel?
Beim Halterwechsel muss der neue Halter das Motorrad ummelden. Dafür benötigt er eine eigene eVB-Nummer, beide Teile der Zulassungsbescheinigung und seinen Personalausweis. Der alte Halter muss nicht anwesend sein.
Welche SF-Klasse bekomme ich als Fahranfänger?
Fahranfänger starten in der SF-Klasse 0 (oder SF ½, je nach Versicherer). Nach jedem schadenfreien Jahr steigst du eine Klasse auf. Tipp: Du kannst SF-Klassen von Eltern oder Partnern übernehmen und so sofort günstiger versichert sein.
Wann kann ich meine Motorradversicherung kündigen?
Die reguläre Kündigungsfrist endet am 30. November zum Jahresende. Ein Sonderkündigungsrecht hast du bei Beitragserhöhung, nach einem Schadenfall oder bei Fahrzeugwechsel. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

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